Veranstaltung: | Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl 2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Regularien |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand Grüne Wuppertal (dort beschlossen am: 20.04.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.04.2021, 15:11 |
A1: Wahlordnung für die digitale Aufstellungsversammlung am 07.05.2021 mit anschließender Urnenwahl
Antragstext
§1 Anwendungsbereich
Diese Wahlordnung regelt die Aufstellung eine*r Direktkandidat*in für den
Wahlkreis 102, Wuppertal I für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag (2021), die
aufgrund der aktuellen pandemischen Lage nicht auf einer Präsenzsitzung gewählt
werden kann und deshalb im Rahmen der Verordnung über die Wahl der
Vertreter*innen für die Vertreterversammlungen für die Wahl zum 20. Deutschen
Bundestag unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemien als digitale Versammlung
mit anschließender Schlussabstimmung durchgeführt wird.
Es wird festgestellt, dass die Aufstellungsversammlung aufgrund der aktuellen
pandemischen Lage nicht in einer Präsenzveranstaltung durchgeführt werden kann
und die Direktkandidat*in im Wege einer digitalen Versammlung mit anschließender
Urnenwahl gewählt wird.
§2 Durchführung
(1) Die Versammlung wählt eine Versammlungsleitung, zwei Vertrauenspersonen und
eine Person zur Protokollführung.
(2) Drei Wahlhelfer*innen werden von der Versammlung bestimmt.
(3) Wahlberechtigt sind bei der digitalen Versammlung alle ordentlichen
Mitglieder, die ihren Erstwohnsitz im Wahlkreis haben und wahlberechtigt sind.
(4) Für die Abstimmungen wird der VOXR verwendet.
§ 3 Aufstellung und Abstimmung
(1) Gewählt wird ein*e Wahlbewerber*in für den 20. Deutschen Bundestag
(Direktkandidat*in / Direktmandat) für den Wahlkreis Wuppertal I / 102.
(2) Die Kandidat*innen stellen sich nach alphabetischer Reihenfolge der
Nachnamen vor.
(3) Die Kandidat*innen für das Direktmandat können sich 5 Minuten vorstellen und
haben die Gelegenheit für weitere 5 Minuten für Fragen und Antworten
bereitzustehen. Liegen keine Fragen vor, kann die Zeit für weitere Vorstellung
genutzt werden.
(4) Es können bis zu 4 Fragen von den Mitgliedern unter Angabe ihres Namens
gestellt werden (quotiert). Die Fragen können über den Chat des
Videokonferenztools, den VOXR oder per Email an info@gruene-wtal.de gestellt
werden. Die Versammlungsleitung liest die Fragen mit Namen der fragenden Person
vor.
(5) Zur Vorauswahl der Kandidat*in wird mittels elektronischer Abstimmung über
den VOXR eine geheime Abstimmung durchgeführt.
(6) In der Schlussabstimmung per Urnenwahl wird über den/die Kandidat*in
abgestimmt, der/die in der elektronischen Abstimmung die absolute Mehrheit
erreicht hat.
(7) Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Wahlordnung des Kreisverbandes
Wuppertal.
§ 4 Schlussabstimmung
(1) Die Schlussabstimmung findet im Wege der Urnenwahl statt. Alle Mitglieder,
die wahlberechtigt sind und im Wahlkreis ihren Erstwohnsitz haben, können an den
folgenden Terminen in der Kreisgeschäftsstelle der GRÜNEN Wuppertal, Friedrich-
.Ebert-Straße 76, 42103 Wuppertal an der Schlussabstimmung per Urnenwahl
teilnehmen.
§ 5 Urnenwahl
(1) Die Urnenwahl findet an folgenden Terminen in der Kreisgeschäftsstelle der
GRÜNEN Wuppertal, Friedrich-Ebert-Straße 76, 42103 Wuppertal statt:
> 18.05. von 12-18 Uhr
> 19.05. von 16-20 Uhr
> 20.05. von 10-14 Uhr
(2) Es wird eine Liste der im Kreisverband nach Wahlrecht wahlberechtigten
Mitglieder erstellt.
(3) Die Wahlhelfer*innen übergeben die Stimmzettel an die Wahlberechtigten nach
Abgleich der Person mit der Liste und anhand eines Lichtbildausweises.
(4) Wähler*innen, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen
Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder
selbst in die Urne zu werfen, können sich eine*r Wahlhelfer*in bedienen.
§ 6 Auswertung
- Die Urnenwahlabstimmung wird am 21.05.2021 ausgezählt.
(2) Abstimmungszettel sind ungültig, wenn:
- mehr Stimmen als zulässig abgegeben wurden
- der Wähler*innenwille nicht eindeutig erkennbar ist
(3) Gewählt ist der/die Kandidat*in, der/die mehr als 50 % der Stimmen erhalten.
(4) Das Ergebnis der Urnenwahl ist nach Abschluss der Auszählung zu
veröffentlichen.
Begründung
Infolge der Verordnung über die Aufstellung von Wahlbewerber*innen und die Wahl der Vertreter*innen für die Vertreterversammlung für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ist es den Parteien seit Januar 2021 erlaubt, die Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten (auch ohne Ermächtigung in der Satzung) digital und im Wege der Urnenwahl zu ermöglichen. Da die Wahl nicht ausschließlich im Rahmen einer digitalen Mitgliederversammlung möglich ist, möchte der Vorstand eine schriftliche Schlussabstimmung in Form einer Urnenwahl organisieren.