Aufstellungsversammlung zur Bundestagswahl 2021 der GRÜNEN Wuppertal am 07.05.2021
Liebe Freund*innen,
willkommen in unserem Wuppertaler Onlinetool zur Beteiligung, dem Antragsgrün. Hier habt ihr die Chance eigene Anträge oder Änderungsanträge zu stellen, eure Berichte einzureichen und eine Bewerbung zu schreiben.
WICHTIG: Wir werden die Abstimmungen wieder digital mit dem VOXR durchführen.
Hinweise:
- Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
- Bewerber*in kann sein, wer am Wahltag Deutsche*r i.S.d. Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist, das 18. Lebensjahr vollendet hat und nicht nach § 13 BWG vom Wahlrecht oder nach § 15 Abs. 2 BWG von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Die Bewerberin oder der Bewerber darf nur in einem Wahlkreis kandidieren und nur in einem Kreiswahlvorschlag benannt werden. Eine Mehrfachbewerbung ist unzulässig. Die gleichzeitige Bewerbung um einen Abgeordnetensitz in einem Wahlkreis und auf einer Landesliste ist dagegen zulässig, aber nicht erforderlich.
- Abstimmungsberechtigt sind nur Parteimitglieder, die zum Zeitpunkt der Versammlung im betreffenden Wahlkreis zum Bundestag wahlberechtigt sind (§§ 12, 21 BWG). In der Bundesrepublik Deutschland lebende Parteimitglieder müssen danach im betreffenden Wahlkreis ihren Hauptwohnsitz (auch Erstwohnsitz genannt) innehaben. Mit anderen Worten kann ein Parteimitglied nur in dem Wahlkreis an der Kandidat*innenaufstellung als wahlberechtigtes Mitglied teilnehmen, in dessen Bereich es in das Wähler*innenverzeichnis aufgenommen und berechtigt ist, einen Wahlschein zu erhalten. Zum Zeitpunkt der Versammlung minderjährige Parteimitglieder, solche mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit sowie Personen, die ihren Hauptwohnsitz nicht im Wahlkreis haben, sind daher nicht abstimmungsberechtigt. Parteimitglieder, die gemäß § 13 BWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, sind ebenfalls nicht abstimmungsberechtigt (vgl. hierzu den Wortlaut des § 13 BWG). Von dem Vorliegen sonstiger Voraussetzungen, etwa der Erfüllung der Beitragspflicht oder einer bestimmten Dauer der Parteimitgliedschaft, kann das Recht, an der Kandidat*innenaufstellung teilzunehmen, nicht abhängig gemacht werden. Zu den Wahlversammlungen sind sämtliche o.g. wahlberechtigten Parteimitglieder zu laden. Das beinhaltet auch die Mitglieder, welche in einem anderen KV Mitglied sind, aber bei euch ihren Hauptwohnsitz haben.